Bereits im April 2023 wurde ein weiterer außergerichtlicher Vergleich mit der Biofrontera Inc. geschlossen, der zu einer Rücknahme der gegenseitigen Klagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse führte. Wesentliche Bestandteile dieses Vergleichs sind die Ernennung eines neuen, von der Biofrontera AG benannten Mitglieds für das Board of Directors der Biofrontera Inc., die einvernehmliche Suche nach einem neuen unabhängigen Mitglied für das Board of Directors der Biofrontera Inc. sowie die gegenseitige Verpflichtung, die Beteiligung an der jeweiligen Gesellschaft nicht wesentlich zu erhöhen und auch keine zusätzlichen Verwässerungsmaßnahmen durchzuführen, die verhindern könnten, dass im Falle von Kapitalerhöhungen die Beteiligungen gehalten werden können.
Beide Vereinbarungen sind in den Bekanntmachungen der Biofrontera AG im Bundeanzeiger gemäß § 248a AktG im Detail wiedergegeben.
"Wir sind überaus erfreut, dass wir uns mit unseren Großaktionären nun einigen konnten. Die Vergleiche ermöglichen es uns, all unsere Ressourcen und Anstrengungen auf unser operatives Geschäft zu konzentrieren und die langjährigen Unstimmigkeiten im Aktionariat hinter uns zu lassen. Mit Ameluz® haben wir ein hochwirksames Produkt mit großem Wachstumspotenzial und gepaart mit unserem Knowhow auf dem Gebiet der photodynamischen Therapie wollen wir zum führenden Experten bei der Behandlung von sonneninduzierten Hautkrebsformen werden", kommentiert Frau de la Huerta, Finanzvorständin der Biofrontera AG.