In 2018 hatte Biofrontera Inc. vor dem kalifornischen Gericht Klage gegen DUSA Pharmaceuticals, Inc. eingereicht. In dieser Klage wurde DUSA unlauterer Wettbewerb vorgeworfen, wobei Ärzten ungesetzliche Mengen an Produktproben zur Verfügung gestellt und ein Vertriebspartner genutzt wurde, um die Produktpreise in unerlaubter Weise zu erhöhen. Nach Einreichen der Klage stellte DUSA die Abgabe ihrer Arzneimittelprodukte über ihren Vertriebspartner Foundation Care ein, was ein wesentliches Ziel von Biofrontera bei Einreichung dieser Klage war. Darüber hinaus wurden DUSA unlautere Geschäftspraktiken vorgeworfen, in deren Rahmen DUSA die Anwendung ihrer Produkte außerhalb des zugelassenen Labels bewarb. Das Gericht hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt entschieden, dass Biofrontera diesbezügliche Ansprüche gegen DUSA in zulässiger Weise geltend gemacht hatte, und hat darüber hinaus die weitere Untersuchung der Ansprüche erlaubt.
Angesichts der beispiellosen und unvorhergesehenen wirtschaftlichen Umstände, die durch die Verbreitung von COVID-19 verursacht wurden, hat das Unternehmen seine Prozessstrategie überdacht und neu beurteilt. Da die Gesellschaft ihr wichtigstes Ziel, die Inanspruchnahme von Foundation Care durch DUSA zu unterbinden erreicht hat, hat Biofrontera beschlossen, zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Mittel für die gerichtliche Verfolgung dieser Klagen gegen DUSA vor dem kalifornischen Gericht aufzuwenden.
Die von DUSA gegen Biofrontera im März 2018 vor dem District Court of Massachusetts in den USA eingereichte Klage ist von dieser Entscheidung nicht betroffen und läuft derzeit noch weiter.
Biofrontera wird weiterhin daran arbeiten, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der Gesellschaft und ihren Mitbewerbern zu gewährleisten. Biofrontera wird nicht zögern, auch in Zukunft rechtliche Schritte einzuleiten, um sowohl das Unternehmen als auch seine Kunden zu schützen.