Als Gegenleistung für die eingebrachte Forderung über rund € 2,094 Mio. wurden ASAT 385.000 neue, auf den Namen lautende Stückaktien der Biofrontera gewährt. Das hierzu erstellte Wertgutachten hat in der Zwischenzeit den Wert der Einlage bestätigt, woraufhin gestern die Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen wurde. Das Grundkapital der Biofrontera AG beträgt nunmehr 11.240.486,00 €, eingeteilt in 11.240.486 Aktien.
Die damit erloschenen Forderungen der ASAT stammen aus dem 2004 abgeschlossenen Kauf von know-how und Patenten zu Biofronteras führendem Projekt BF-200 ALA, das sich derzeit im europäischen Zulassungsprozess befindet. Die Einbringung der Forderung von EUR 2,094 Mio. gegen 385.000 Aktien ergibt einen rechnerischen Gegenwert von EUR 5,44 pro Aktie. ASAT hat für diese Aktien einer einjährigen Haltevereinbarung zugestimmt.
Hintergrund
BF-200 ALA ist ein Medikament zur Behandlung von aktinischer Keratose. Das Produkt wird bei der noch relativ neuen photodynamischen Therapie eingesetzt. Diese Therapie ist eine Einmalbehandlung der aktinischen Keratose, die ohne die Nebenwirkungen und Unannehmlichkeiten einer Langzeittherapie zu sehr hohen Heilungsraten und kosmetisch hervorragenden Ergebnissen führt.
Aktinische Keratose ist eine Form des Hautkrebses, die noch auf die oberste Hautschicht beschränkt ist. Solche Tumoren werden durch die lebenslange Ansammlung von durch UV-Licht induzierten Hautschäden verursacht. Sie sind sehr häufig und treten an sonnenexponierten Arealen der Haut auf. Bei etwa 10-15% der betroffenen Patienten entwickeln sich aktinische Keratosen zu bösartigen und möglicherweise lebensbedrohenden Stachelzellkarzinomen.