Die Hauptversammlung hatte am 07. April 2022 zu Tagesordnungspunkt 2 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu 7.089.673 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und unter Gewährung eines mittelbaren Bezugsrechts zu erhöhen.
Gegen diesen Beschluss hat eine Aktionärin Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage erhoben und so war die Eintragung der Kapitalerhöhung im Handelsregister bisher blockiert.
Daraufhin hat die Gesellschaft einen Freigabeantrag gem. § 246a AktG beim OLG gestellt.
Mit der heutigen positiven Entscheidung des OLG Köln kann nun die Durchführung der Kapitalerhöhung zeitnah erfolgen. Damit wird das Unternehmen in die Lage versetzt, seine strategischen Unternehmensentwicklung und die weitere Marktdurchdringung schnellstmöglich voranzutreiben.
Über die Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage ist noch nicht entschieden.