Die Klage beinhaltet, dass "DUSA den Ärzten übermäßige Mengen von kostenlosen Produktproben zur Verfügung stellt, um deren Einkaufskosten auszugleichen" und damit gegen das US-Bundesgesetz verstößt. Außerdem besagt die Klage, dass "DUSA ein ausgeklügeltes Preissystem für ihr Produkt geschaffen hat, um die eigene Rentabilität in die Höhe zu treiben", das gegen Landesgesetze verstößt, und dass DUSA gegen Landesgesetze durch unangemessene Interventionen in Biofronteras Beziehungen zu dermatologischen Praxen verstoßen hat. Mit der Klage werden Schadensersatz und Unterlassungsansprüche gegen DUSA geltend gemacht.
Drei Tage später, am 9. Juli 2018, legte DUSA vor dem Bundesgericht im US-Bundesstaat Massachusetts, Klagen zur Nutzung von DUSA-Geschäftsgeheimnissen und unlauteren Wettbewerb gegen Biofrontera ein. Die Folgeklagen von DUSA sind unbegründet, und Biofrontera beabsichtigt, diese energisch zu bekämpfen.
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