Biofrontera hat seine ADS von der Nasdaq Capital Market ("Nasdaq") mit Wirkung Anfang März 2022 delisted und parallel dazu die Unterlagen zur Beendigung der Registrierung bei der Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereicht, die voraussichtlich am oder um den 7. Juni 2022 wirksam werden. Der Hauptzweck der Aufhebung der Börsenzulassung bestand darin, die Komplexität der Finanzberichterstattung und die Verwaltungskosten zu verringern. Seitdem können ADSs über ein Level-I-Programm am US-amerikanischen Freiverkehrsmarkt (OTC) unter dem Symbol BFAGY gehandelt werden. Ein ADS repräsentiert das Recht auf zwei Stammaktien der Biofrontera AG.
Biofrontera wird The Bank of New York Mellon ("BNY Mellon") als Verwahrer anweisen, das ADS Level I Programm zu beenden. BNY Mellon wird alle ADS-Inhaber mit einer Frist von mindestens 90 Tagen von der Kündigung in Kenntnis setzen. Vor Beendigung der Hinterlegungsvereinbarung können die ADS-Inhaber wählen, ob sie a) ihre ADS an BNY Mellon zur Löschung übergeben und gegen Zahlung der entsprechenden Gebühren Stammaktien der Biofrontera AG erhalten wollen oder b) ihre ADS am OTC-Markt verkaufen wollen. Nach Beendigung der Hinterlegungsvereinbarung wird BNY Mellon die Registrierung von Übertragungen der ADSs einstellen. Alle Stammaktien, die nach der Beendigung der Hinterlegungsvereinbarung bei BNY Mellon verbleiben, werden von BNY Mellon so bald wie möglich gemäß den Anweisungen der Gesellschaft verkauft, und die Erlöse aus diesen Verkäufen werden auf einem separaten Konto treuhänderisch zugunsten der ADS-Inhaber verwahrt, bis alle Stammaktien verkauft sind. Nach dem Verkauf aller dieser Aktien wird der Erlös aus diesen Verkäufen (abzüglich der Gebühren) an die verbleibenden Inhaber von ADSs anteilig ausgezahlt. Ob und in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen es vor diesem Hintergrund zu Verkäufen von Aktien der Gesellschaft kommt und wie diese sich auswirken werden, kann derzeit nicht belastbar vorhergesagt werden.
Zukunftsgerichtete Aussagen: Bestimmte Aussagen in dieser Pressemitteilung sind zukunftsorientiert im Sinne des Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Diese Aussagen können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen wie "antizipieren", "glauben", "prognostizieren", "schätzen" und "beabsichtigen", unter anderem, gekennzeichnet sein. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Einschätzungen und Annahmen des Managements der Biofrontera AG, die nach bestem Wissen und Gewissen getroffen wurden und ihrer Meinung nach angemessen sind. Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistung oder der Erfolg des Unternehmens oder der Branche wesentlich von den Ergebnissen, der Finanzlage, der Leistung oder dem Erfolg abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebracht oder impliziert werden. Auf solche Aussagen sollte kein übermäßiges Vertrauen gesetzt werden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden, und das Unternehmen ist nicht verpflichtet, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu überarbeiten.