Das Management von Biofrontera rechnet mit einer sinkenden Nachfrage für das Medikament Ameluz(R) aufgrund der aktuellen Maßnahmen und Vorschriften, die von den Regierungen weltweit zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie eingeführt wurden. Diese Maßnahmen werden sehr wahrscheinlich zu unterschiedlichen Prioritäten für medizinische Behandlungen führen und eine Verzögerungen bei der Behandlung von aktinischer Keratose für den Großteil der Patienten mit sich bringen. Daher muss das Unternehmen auf eine vorübergehend sinkende weltweite Nachfrage nach den Produkten von Biofrontera aufgrund der Coronavirus-Pandemie vorbereitet sein.
"Da sich die COVID-19-Situation ständig weiterentwickelt, müssen wir jederzeit darauf bedacht sein, was für die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter sowie für den Geschäftsbetrieb am besten ist", sagt Prof. Dr. Hermann Lübbert, Vorstandsvorsitzender der Biofrontera. "Unsere tägliche Überwachung und Bewertung der Situation bringt uns zu dem Schluß, dass wir keine andere Wahl haben, als aufgrund der Verbreitung des Coronavirus in Europa und Nordamerika kurzfristig drastische Maßnahmen zur Kostenreduzierung zu ergreifen. Wir rechnen damit, dass die geringere Nachfrage nach unseren Produkten einige Monate anhalten wird, haben aber derzeit nur einen sehr begrenzten Einblick in die kurzfristige Entwicklung unseres Geschäfts."
Ab nächster Woche wird Biofrontera für alle Mitarbeiter in Deutschland Kurzarbeit einführen. Ähnliche Maßnahmen werden derzeit für die Tochtergesellschaften in Spanien und Großbritannien geprüft und sollen in Kürze umgesetzt werden. Auch Biofrontera Inc., die 100%ige Tochtergesellschaft in den USA, wird erhebliche Kostensenkungsmaßnahmen einleiten. Dort wird der Personalbestand deutlich reduziert und ein Freistellungsprogramm eingeführt, in dessen Rahmen alle Mitarbeiter verpflichtet werden, vorübergehend unbezahlte Urlaubstage zu nehmen.
Darüber hinaus verzichten die Mitglieder des Vorstands der Biofrontera AG sowie die Geschäftsführung der Biofrontera Inc. bis auf weiteres freiwillig auf einen substanziellen Teil ihrer Gehälter.
Während diese Maßnahmen zur Kostenreduzierung in Kraft sind, wird das Unternehmen die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen in medizinischer und finanzieller Hinsicht gewährleisten sowie allen Offenlegungspflichten jederzeit nachkommen.