Am 28. Mai 2018 hat die Deutsche Balaton das Angebot zum Erwerb von bis zu 6.250.000 Aktien der Biofrontera AG von Biofrontera-Aktionären veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Biofrontera AG zusammen mit ihrem Rechtsbeistand das Angebot analysiert und die Rechtswidrigkeit des Angebots nach US-Recht festgestellt. Daraufhin hat das Unternehmen die Deutsche Balaton vor dem Bundesgericht in den USA verklagt. Die Gesellschaft geht davon aus, sich in diesem Rechtsstreit durchzusetzen.
Zu diesem Zeitpunkt wird das Gericht gegebenenfalls die Rückabwicklung und andere Maßnahmen anordnen können, die unter anderem steuerliche und/oder andere Verluste für diejenigen Aktionäre verursachen könnten, die an dem Angebot teilgenommen haben. Darüber hinaus könnte der Aktienkurs zum Zeitpunkt des Widerrufs niedriger sein als unmittelbar nach einem erfolgreichen Angebot. Dadurch könnten den Aktionären, die das Angebot angenommen haben, bei der Rückabwicklung weitere Verluste entstehen. Aktionäre, die das Angebot bereits angenommen haben, sind berechtigt bei ihren Finanzinstituten hiervon zurückzutreten.
Diese Mitteilung enthält ausdrücklich oder implizit bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die Geschäftstätigkeit der Biofrontera AG betreffen. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Meinung der Biofrontera zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken. Die von Biofrontera tatsächlich erzielten Ergebnisse können wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die im Rahmen der zukunftsbezogenen Aussagen gemacht werden. Biofrontera ist nicht verpflichtet, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.