Die deltus 30. AG, Heidelberg, hat am 25.04.2018 gem. § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG veröffentlicht, dass sie beschlossen hat, ein freiwilliges Erwerbsangebot für bis zu 6.250.000 Aktien der Biofrontera AG abzugeben. Die Bekanntmachung entspricht weitgehend der oben genannten Bekanntmachung der Deutschen Balaton AG vom 16.03.2018. Die deltus 30. AG soll zudem zeitnah in Deutsche Balaton Biotech AG umfirmiert werden. Möglicherweise soll hier versucht werden, die gegen die Deutsche Balaton AG zum Schutz der Biofrontera AG verhängte Sperrfrist zu umgehen.
Die deltus 30. AG hat nunmehr eine Angebotsunterlage innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines Angebots der BaFin zu übermitteln. Soweit nach Prüfung durch die BaFin keine weitere Untersagung erfolgt, werden Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG zu der Angebotsunterlage gem. § 27 WpÜG Stellung nehmen. Weitergehende Stellungnahmen von Vorstand und/oder Aufsichtsrat der Biofrontera AG erscheinen, über die vorstehenden Erläuterungen hinaus, mit denen verschiedenen aktuellen Anfragen Rechnung getragen wird, aus heutiger Sicht derzeit nicht geboten.
Diese Mitteilung enthält ausdrücklich oder implizit bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die Geschäftstätigkeit der Biofrontera AG betreffen. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Meinung der Biofrontera zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken. Die von Biofrontera tatsächlich erzielten Ergebnisse können wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die im Rahmen der zukunftsbezogenen Aussagen gemacht werden. Biofrontera ist nicht verpflichtet, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.