Im Rahmen von Phase 1 der Kooperation haben Biofrontera und Maruho mögliche Formulierungen für verschiedene Markengenerika in Europa getestet. Stabile Verbindungen wurden für einige, aber nicht für alle getesteten Wirkstoffe und Kombinationen entwickelt. Maruho hat alle Kosten getragen, die für Forschung und Entwicklung im Rahmen von Phase 1 der Kooperation angefallen sind. Beide Unternehmen teilen das Verständnis, dass das im Rahmen von Phase 1 neu entwickelte IP gemeinschaftliches Eigentum von Biofrontera und Maruho und das zuvor bereits vorhandene IP, insbesondere Biofronteras patentierte Nanoemulsion, im Eigentum der jeweiligen Gesellschaft verblieben ist. Biofrontera und Maruho haben bislang noch keine verbindliche Vereinbarung über Vermarktungsrechte getroffen.
Biofrontera und Maruho erwägen derzeit, ihre Forschungskooperation auf Grundlage eines neuen Vertrags weiterzuführen. Über die Einzelheiten und den Zeitpunkt eines solchen neuen Vertrags wurde bislang noch nicht gesprochen.