- Vorstand und Aufsichtsrat beziehen gemeinsam Stellung zu dem am 21. Juni 2019 veröffentlichten Teilerwerbsangebot der Deutsche Balaton Biotech AG und der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft
- Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionärinnen und Aktionären der Biofrontera AG, das Teilerwerbsangebot nicht anzunehmen
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Biofrontera AG lehnen in einer eigenen Stellungnahme ebenfalls das Teilerwerbsangebot der Deutsche Balaton Biotech AG und der DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft ab
Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113), ein internationales biopharmazeutisches Unternehmen, gibt bekannt, dass Vorstand und Aufsichtsrat heute, am 1. Juli 2019, eine gemeinsame Stellungnahme zum Teilerwerbsangebot der Deutsche Balaton Biotech AG und der DEPLHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft veröffentlicht haben. Darin empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionärinnen und Aktionären der Biofrontera AG, das am 21. Juni 2019 veröffentlichte Teilerwerbsangebot der Deutsche Balaton Biotech AG und der DEPLHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft nicht anzunehmen.
Eine entsprechende Stellungnahme zum Teilerwerbsangebot gem. § 27 WpÜG wurde heute im Internet auf der Website der Biofrontera AG unter http://www.biofrontera.com in der Rubrik "Investoren" unter "Erwerbsangebot der Deutsche Balaton AG und DELPHI Unternehmensberatung AG" veröffentlicht: https://www.biofrontera.com/de/erwerbsangebot-db-biotech-und-delphi.html. Dort ist auch die Stellungnahme der Arbeitnehmer gem. § 27 WpÜG veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat bewerten die von der Bieterseite mitgeteilten Ziele und Absichten als negativ. Aus den Ergänzungsverlangen der Deutsche Balaton AG, ebenfalls Teil der Deutsche Balaton-Gruppe, zur Hauptversammlung am 10. Juli 2019 geht nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG das Ziel hervor, mindestens drei Aufsichtsratsmandate mit nur wenig erfahrenen, dafür Balaton-nahen Personen zu besetzen. Eine derartige Häufung von nicht unabhängigen Personen in einem Aufsichtsrat würde den Regeln der Corporate Governance wiedersprechen. Darüber hinaus ist nicht zu erkennen, dass die von der Deutsche Balaton-Gruppe vorgeschlagenen Personen die notwendigen Fachkenntnisse und Kompetenzen besitzen, um im Aufsichtsrat eines Pharma-Unternehmens tätig sein zu können. Vorstand und Aufsichtsrat der Biofrontera AG können nicht erkennen, dass dieses Ziel und weitere Absichten von einer nachvollziehbaren operativen Strategie im Sinne der Biofrontera AG und der Mehrzahl ihrer Aktionärinnen und Aktionäre getragen sind.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Biofrontera AG lehnen in einer eigenen Stellungnahme die Ziele der Bieterseite zur Veränderung von Vorstand und Aufsichtsrat ab. Eine Zusammenarbeit mit Unternehmen aus dem Umfeld der Deutsche Balaton-Gruppe sei für einen ganz erheblichen Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollkommen indiskutabel. Konsequenz wäre eine für die Biofrontera AG existenzgefährdende, massenhafte Abwanderung hochqualifizierter Mitarbeiter, vor allem auch in Schlüsselpositionen.