Innerhalb der EU fehlte bislang eine einheitliche Regelung für die gesundheitsbezogene Werbung im Foodbereich. Dies wird sich durch die neue Health Claim Verordnung ändern, mit der europaweit eine einheitliche Regelung der wirkungsbezogenen Aussagen von Produkten im Bereich Ernährung wirksam wird. Danach können Lebensmittel, angereicherte Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel mit einer „ernährungsspezifischen oder physiologischen Wirkung“ ausgelobt werden. Die Claims werden in einem allgemeinen Zulassungsverfahren geprüft und auf der Grundlage der eingereichten Daten genehmigt. Fehlen Daten oder sind sie nach Ansicht der Zulassungsbehörde nicht aussagekräftig genug, kann ein beantragter Claim verweigert werden. Daher müssen die Produkthersteller im eigenen Interesse die verwendeten Claims zweifelsfrei absichern.
Für die Hersteller und Produzenten ergeben sich dadurch Chancen und Risiken. Neue Produktkonzepte mit neuen Vermarktungsmöglichkeiten und einer langfristigen Positionierung im Hochpreissegment stehen der Notwendigkeit zur wissenschaftlichen Absicherung gemachter Wirkaussagen und einer rechtlich abgesicherter Kommunikation gegenüber. Unternehmen, die bereits heute mit gesundheitsbezogenen Produktkonzepten positioniert sind, sind mit hoher Wahrscheinlichkeit gezwungen, die betroffenen Produkte bzw. die verwendete Kommunikation abzusichern bzw. mit zusätzlichen Daten zu unterfüttern.
Mit seiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Lebensmittel, Lebensmittelzusatzstoffe und der Nahrungsergänzungsmittel einschließlich dietätischer Konzepte steht BioTeSys Importeuren, Extraktherstellern, Produzenten und Vermarktern mit seinem Know-how zur Verfügung. Der umfangreiche Support schließt eine leistungsfähige akkreditierte Analytik, vorgelagerte Potentialabschätzungen auf der Basis von in vitro Tests und die Konzeption, Durchführung und Auswertung von Probandenstudien ein. Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Technologie-Plattform ist BioTeSys in der Lage, interessierten Kunden schnell einen individuellen und durchdachten Maßnahmenplan zu erarbeiten.
Die neue Verordnung birgt viele Chancen. Mit den richtigen Partnern lassen sich diese erkennen sowie effektiv und mit der notwendigen Sicherheit nutzen.