Vor allem in Technik und Personal müssen die Netzbetreiber investieren, um dem wachsenden Informationshunger der Behörden nachzukommen. Diese Kosten seien "nicht geringfügig", hat das Verwaltungsgericht Berlin jetzt bestätigt. Im konkreten Fall ging es um die Überwachung von Auslandsgesprächen. Das Urteil ist nach Ansicht des BITKOM richtungweisend für die Telefonüberwachung und die Speicherung von Verbindungsdaten. "Es muss in den Beratungen des Bundestags über ein künftiges Entschädigungsgesetz berücksichtigt werden", so Rohleder. Allein für die neue Vorratsdatenspeicherung müssen die Telefonnetzbetreiber bis zu 75 Millionen Euro in Technik investieren. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger Millionen-Höhe.
Im vergangenen Jahr hat der Staat zur Strafverfolgung 35.816 Handys und 5.099 Festnetz-Anschlüsse abgehört (Quelle: Bundesnetzagentur).