"Bei der Einführung kostenfreier Warteschleifen muss darauf geachtet werden, dass die Kosten von den Anbietern der Kundendienste getragen werden und nicht von den Telekommunikationsdienstleistern", sagt Rohleder. Laut BITKOM müssen bei der Einführung der neuen Vorschriften Übergangsfristen vorgesehen werden, die zur Umsetzung in den Unternehmen technisch und organisatorisch notwendig sind.
Bei einem Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters bzw. bei Umzügen warnt der BITKOM vor zu engen zeitlichen Vorgaben. "Bei einer Frist von nur einem Arbeitstag ist zwangsläufig mit erhöhten Fehlerquoten bei der Umstellung des Anschlusses auf einen anderen Anbieter zu rechnen", sagt Rohleder. Für Telefonkunden, die den Anbieter wechseln, sei vor allem von Bedeutung, dass die Umschaltung problemlos funktioniert.