Nach Ansicht des BITKOM wird das Urteil aus Karlsruhe künftige Regelungen zur Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen beeinflussen. Insbesondere auf die EU-Pläne zur so genannten Vorratsdatenspeicherung könnte es Auswirkungen haben. Die EU erwägt ebenfalls, die Datenspeicherpflichten unabhängig von einem konkreten Verdacht auszuweiten. Telekommunikationsfirmen sollen aufzeichnen, wer wann mit wem telefoniert, gefaxt oder E-Mails ausgetauscht hat. "Auch diese Daten fallen unter das Fernmeldegeheimnis", sagte Rohleder. "Diesen Plänen wird die deutsche Verfassung klare Grenzen setzen." Die Speicherpflichten müssten nicht nur mit den Freiheitsrechten der Bürger, sondern auch mit den Wirtschaftsgrundrechten der Unternehmen in Einklang gebracht werden. Nach Schätzung des BITKOM würde eine Vorratsdatenspeicherung allein im Bereich der Sprachtelefonie die Unternehmen im ersten Jahr schon weit mehr als 200 Millionen Euro kosten. Rohleder: "Die Kosten für die Speicherung der Daten müsste der Staat tragen. Auch dies ist ein Erfordernis unseres Rechtsstaates."
BITKOM begrüßt Urteil zur Telefonüberwachung
Entscheidung des Verfassungsgerichts ist angemessener Ausgleich zwischen Sicherheitsinteresse und Freiheitsrechten / Richterspruch setzt EU-Plänen zur Vorratsdatenspeicherung Grenzen
Nach Ansicht des BITKOM wird das Urteil aus Karlsruhe künftige Regelungen zur Ausweitung von Ermittlungsbefugnissen beeinflussen. Insbesondere auf die EU-Pläne zur so genannten Vorratsdatenspeicherung könnte es Auswirkungen haben. Die EU erwägt ebenfalls, die Datenspeicherpflichten unabhängig von einem konkreten Verdacht auszuweiten. Telekommunikationsfirmen sollen aufzeichnen, wer wann mit wem telefoniert, gefaxt oder E-Mails ausgetauscht hat. "Auch diese Daten fallen unter das Fernmeldegeheimnis", sagte Rohleder. "Diesen Plänen wird die deutsche Verfassung klare Grenzen setzen." Die Speicherpflichten müssten nicht nur mit den Freiheitsrechten der Bürger, sondern auch mit den Wirtschaftsgrundrechten der Unternehmen in Einklang gebracht werden. Nach Schätzung des BITKOM würde eine Vorratsdatenspeicherung allein im Bereich der Sprachtelefonie die Unternehmen im ersten Jahr schon weit mehr als 200 Millionen Euro kosten. Rohleder: "Die Kosten für die Speicherung der Daten müsste der Staat tragen. Auch dies ist ein Erfordernis unseres Rechtsstaates."