Besonders kritisch sieht der Bitkom eine weitere Änderung im TMG, die eine Verschärfung der Haftung für so genannte Host-Provider vorsieht. Damit will die Bundesregierung Urheberrechtsverletzungen eindämmen. Als Host-Provider gelten Online-Plattformen, die Inhalte für ihre Nutzer speichern, zum Beispiel Cloud-Speicherdienste oder soziale Netzwerke. Bisher müssen die Dienste für illegale Inhalte auf ihrer Plattform nicht haften und diese nur unter bestimmten Voraussetzungen entfernen. In Zukunft sollen so genannte „gefahrgeneigte Dienste“ immer haften. Um diese identifizieren zu können, legt das Gesetz verschiedene Kriterien fest. Von einem illegalen Angebot sei auszugehen, wenn zum Beispiel die „weit überwiegende Zahl der gespeicherten Informationen“ rechtswidrig verwendet wird oder der Anbieter „vorsätzlich die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung fördert“.
Aus Sicht des Bitkom wird diese Regelung nicht dazu führen, Urheberrechtsverstöße einzudämmen oder gar zu verhindern. „Das Problem sind nicht die geltenden Gesetze, sondern deren Durchsetzung“, sagte Rohleder. „Illegale Plattformen sind in der Regel nicht in Deutschland angesiedelt. Die für den Service notwendigen Server stehen in nahezu allen Fällen unerreichbar im Ausland.“ Das mache es schwer, die Dienste vom Netz zu nehmen. Mit der geplanten Neuregelung werde ein enormer Aufwand für die legalen Host-Provider in Kauf genommen, weil diese nun anhand der aus Bitkom-Sicht schwammig formulierten Kriterien nachweisen müssten, dass sie nicht illegal handeln. Zudem ist die geplante Regelung aus Sicht des Bitkom EU-rechtswidrig. Dies bestätigen renommierte Wissenschaftler und Experten auf diesem Rechtsgebiet. „Host-Provider werden unter Generalverdacht gestellt, Verstöße gegen das Urheberrecht zu dulden oder sogar zu fördern“, sagte Rohleder. Das sei der falsche Weg, wenn man gleichzeitig digitale Geschäftsmodelle fördern will. Rohleder: „Wir müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch in Deutschland große Online-Plattformen aufgebaut werden können. Diese Gesetzesänderung ist kontraproduktiv und schadet dem Digitalstandort Deutschland massiv.“