"Gesicherte Qualitätsklassen sind notwendig, um die Güte neuer Internet-Dienste zu garantieren und innovative Services und Geschäftsmodelle zu ermöglichen. Inhalte-Anbieter und Endkunden müssen zu vernünftigen Preisen garantierte Qualitäten einkaufen können, die über die bislang üblichen, meist nicht garantierten Maximalbandbreiten hinausgehen. Wir begrüßen daher, dass laut Kommissionsentwurf Unternehmen weiterhin "Spezialdienste" mit zugesicherter Dienstqualität anbieten können, etwa IPTV, Video-on-Demand, hochauflösende Bildgebung in der Medizin, solange dadurch die den anderen Kunden zugesagten Internetgeschwindigkeiten nicht eingeschränkt werden. Die TK-Branche bekennt sich nachdrücklich zum so genannten Best-Effort-Prinzip bei der Übermittlung legaler Inhalte: Daten und Dienste werden schnellstmöglich und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen nach besten Möglichkeiten übertragen.
Wichtig ist die Transparenz für Verbraucher und Unternehmenskunden: Die Provider sollten ihre Kunden vor Vertragsabschluss in standardisierter Form über netzneutralitätsrelevante Vertragsaspekte informieren. Zudem sollten nationale Alleingänge, die Rechtsunsicherheit schaffen, vermieden werden."