Positiv äußert sich BITKOM dazu, dass im beschlossenen Gesetzentwurf nun auch ein Rechtsschutz für technische Schutzmaßnahmen eingeführt wurde. Ebenso wie durch die Schaffung des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung werden damit die Rechte der Urheber gestärkt. Zu begrüßen ist auch, dass der Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen bei der Festlegung von Urheberrechtstarifen berücksichtigt werden muss.
BITKOM bedauert allerdings , dass es der Bundestag versäumt hat, eine klare Regelung bezüglich der Abgabenforderungen auf digitale Geräte in das Gesetz aufzunehmen. Aus Sicht der ITK-Branche wäre eine klare Aussage gegen die Ausweitung von Pauschalabgaben auf digitale Geräte, insbesondere auf Drucker und PCs, sowie zur Förderung des Einsatzes Digitaler Rechte-Management-Systeme nötig gewesen. Somit richten sich auch hier die Hoffnungen der Wirtschaft auf den vom Bundesjustizministerium angekündigten "zweiten Korb", in dem diese Problematik behandelt werden soll. BITKOM tritt dafür ein, den zweiten Schritt schnell zu gehen. "Eine echte Modernisierung des deutschen Urheberrechts steht weiterhin aus. Sie ist aber dringend notwendig, um die bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Unsicherheiten für die Unternehmen zu beseitigen", so Bernhard Rohleder, Vorsitzender der BITKOM-Geschäftsführung. Vor allem müssten die Benachteiligungen deutscher Unternehmen im internationalen Maßstab beseitigt werden.
Weichen für eine echte Modernisierung des Urheberrechts stellen
BITKOM mahnt an, die Weichen für eine langfristige Strategie zur Sicherung der Urheberrechte im digitalen Umfeld zügig zu stellen.. Dazu gehört ein gesetzlicher Rahmen, der moderne Technologien, Geschäfts- und Vergütungsmodelle zulässt und fördert. BITKOM hat seine Bereitschaft erklärt, aktiv an der Entwicklung eines solchen Rahmens mitzuarbeiten. Ziel müsse sein, faire Bedingungen für Rechteinhaber, Nutzer und die Geräteindustrie zu sichern. "Gelingt dies nicht, werden nicht nur die Rechteinhaber sondern auch der gesamte E-Commerce Deutschlands belastet", so Rohleder.
EU-Kommissar: Pauschalabgaben nur Zwischenlösung Unterstützung in dieser Frage erhält BITKOM von EU-Kommissar Erkki Liikanen. Liikanen ist für die Ressorts Unternehmen und Informationsgesellschaft zuständig. Er betonte kürzlich, DRM-Systeme ermöglichten direkte Transaktionen zwischen Rechtinhabern und Nutzern von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Daher sei es nötig, die Bedingungen zu klären, unter denen Urheberrechtsabgaben angepasst werden. Liikanen sprach sich dafür aus, urheberrechtliche Pauschalabgaben nur als Zwischenlösung zu betrachten. In diesem Sinne wird BITKOM sich weiter für einen dynamischen Umbau des alten Abgabensystems zu einem modernen Vergütungssystem einsetzen.
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BITKOM Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien,
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Referat Urheberrecht
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