Die Auslagerung von IT-Aufgaben ist für viele Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, externes Knowhow zu nutzen und Kosten zu sparen. Gerade an die Auftragsdatenverarbeitung stellt das Bundesdatenschutzgesetz hohe Anforderungen. So muss sichergestellt werden, dass externe Dienstleister die gleichen Standards erfüllen, die für den Auftraggeber gelten. Eine Missachtung der Vorschriften wird mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft.
Um Auftraggebern und Auftragnehmern Klarheit zu verschaffen, enthält der BITKOM-Leitfaden eine so genannte Mustervertragsanlage. Darin steht, an welche Standards sich Unternehmen nach der Novelle des Datenschutzgesetzes seit 2009 halten müssen. Die Publikation ist gratis abrufbar unter www.bitkom.org/....