Beim Kauf von Geräten der Informationstechnik und der Unterhaltungselektronik werden in Deutschland automatisch Urheberrechtsabgaben fällig, durch die das legale, private Kopieren von Texten, Bildern oder Musik pauschal abgegolten werden soll. Schon jetzt zahlen die Hersteller beispielsweise Abgaben für jeden Scanner (10,23 Euro), CD-Brenner (7,50 Euro) und DVD-Brenner (9,21 Euro) an die so genannten Verwertungsgesellschaften. Diese verstehen sich als Verwalter der Text-, Ton- und Bildrechte von Autoren, Musikern, Fotografen und anderen Urhebern. Für PCs und Drucker sind die pauschalen Abgaben rechtlich umstritten. Jedoch haben die Gerichte in den ersten Instanzen auf Basis des veralteten deutschen Urheberrechts von 1965 die Zulässigkeit der Abgaben bestätigt. Ob der Bundesgerichtshof sich dieser Meinung anschließt, ist offen. Der neue Gesetzesentwurf kann die Forderungen aus der Vergangenheit nicht direkt regeln, jedoch könnten die neuen gesetzlichen Kriterien helfen, eine Einigung der Parteien in diesen Streitfällen herbeizuführen.
Da heute schon bei vielen IT-Geräten ein internationaler Preiskampf tobt, bedeuten hohe Abgaben in Deutschland einen klaren Preis- und Wettbewerbsnachteil für deutsche Anbieter. Die Folgen: Immer mehr Nutzer würden ihre Geräte im Ausland oder über das Internet kaufen, wo diese Abgaben nicht anfallen. Auch deshalb sei die bisherige pauschale Kopierabgabe für Geräte und Leerträger nicht ohne weiteres auf die neuen digitalen Geräte und Inhalte zu übertragen.
Heute gibt es bereits viele funktionierende Geschäftsmodelle mit individuellen Abrechnungssystemen, die ohne Pauschalabgaben auskommen, etwa beim direkten Musikvertrieb über das Internet. Der BITKOM fordert daher dringend die gesetzliche Verankerung des Einsatzes neuer, gerechterer und besserer Vergütungsmodelle für Urheber. Nur diese können die Entgelte der Urheber langfristig sichern, ohne die Märkte für digitale Geräte und Inhalte zu schädigen.