Das erfolgreichste Nachrichtenportal Deutschlands ist weiterhin Spiegel Online. Von Januar bis März verzeichnete Spiegel Online 322,4 Millionen Besuche - im Vorjahreszeitraum waren es 263,9 Millionen. Der Anteil an den Top 20 liegt bei 21,4 Prozent. Auf Platz 2 folgt Bild.de. Der Ableger der größten deutschen Boulevardzeitung konnte besonders mit seinen neuen Regionalangeboten punkten. Nach Hamburg, Berlin und München gibt es seit März auch eigene Bild-Regionalportale für Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Hannover, Köln, Leipzig, das Ruhrgebiet und Stuttgart. Allein von Februar auf März stieg die Zahl der Visits dadurch um gut 14 Millionen auf nunmehr 94 Millionen. Der Top-20-Marktanteil von Bild.de beträgt im 1. Quartal 15,4 Prozent.
Auf Platz 3 bringt es die Online-Tochter des Computermagazins Chip. Von Januar bis März wurde Chip-Online 123 Millionen Mal besucht (8,2 Prozent Top-20-Marktanteil). Auf den Plätzen vier und fünf folgen mit Heise.de (74 Millionen Visits) und Kicker.de (74 Mio.) wieder Spezialdienste, bevor auf Rang sechs mit Welt Online (72 Mio.) der erste Online-Ableger einer Tageszeitung kommt. Mit in der Spitzengruppe stehen außerdem Focus Online (71 Mio.), Sport1.de (64 Mio.), sueddeutsche.de (62 Mio.) und n-tv.de (58 Mio.).
In die Top 20 schaffen es mit faz.net (53 Mio.), stern.de (49 Mio.) und zeit.de (28 Mio.) weitere Online-Ableger namhafter Printmedien. Ebenfalls zu den 20 meist besuchten Nachrichtenseiten zählen vier Portale mit Wirtschaftsschwerpunkt - handelsblatt.com (32 Mio.), ftd.de (28 Mio.), finanzen.net (21 Mio.) und manager-magazin.de (20 Mio.) - sowie mit rp-online.de (22 Mio.) das Internetangebot einer Regionalzeitung. Sehr gut besucht waren ebenfalls die Special-Interest-Angebote PC-Welt.de (43 Mio.) und Computerbild.de (37 Mio.).
Zur Methodik: Als Nachrichtenportale wurden Angebote definiert, die ausschließlich und tagesaktuell über Politik-, Wirtschafts-, Sport- oder Fachthemen berichten. Die BITKOM-Erhebung zur Anzahl der Besuche berücksichtigt sämtliche Seiten, die sich von der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern (IVW) prüfen lassen.