Die Hochrechnung widerlegt Befürchtungen der Autoren und Künstler, ihre Rechteverwerter könnten nach der Neuregelung geringere Summen einnehmen. Zwar würden die Abgaben auf einzelne Gerätetypen wie Scanner möglicherweise sinken, so BITKOM. Dennoch könnten die Autoren-Organisationen künftig mit mehr Geld rechnen, weil der Obolus für Privatkopien auf zusätzliche Geräte anfalle. Die Verwertungsgesellschaften wollen jetzt auch Multifunktionsgeräte, Drucker und PCs abgabenpflichtig machen. Bisher wird die Abgabe vor allem auf Kopierer, Scanner, Faxgeräte, CD- und DVD-Brenner sowie MP3-Player erhoben. Die IT-Branche sieht die Gefahr, dass mit höheren Abgaben die Preise steigen und die Kunden künftig im Internet oder direkt im Ausland einkaufen. Dort werden die Abgaben zumeist nicht fällig. Wenn die Fünf-Prozent-Obergrenze im Gesetzentwurf erhalten bleibe, wolle die Industrie die Novelle dennoch unterstützen. „Dieser Entwurf ist ein mühsam errungener Kompromiss“, sagt Harms. Nach Jahren der Diskussion solle er nun nicht zerredet, sondern in die Praxis umgesetzt werden.
„Uns ist unverständlich, dass den Verwertungsgesellschaften die ständig steigenden Einnahmen immer noch nicht ausreichen“, kritisiert Harms. So verlangten sie zum Beispiel mindestens 77 Euro für ein Farb-Multifunktionsgerät. „Eine absurde Vorstellung“, findet Harms. „Damit würden sich die Verkaufspreise günstiger Modelle mehr als verdoppeln.“ Bei Druckern sieht es ähnlich aus: Ein Farb-Tintenstrahler der Einstiegsklasse, der 35 Euro kostet, würde auf einen Schlag 20 Euro teurer. „Das verschiebt das ganze Marktgefüge und belastet einseitig die deutschen Verbraucher“, so Harms. Zu bedenken sei auch, dass den Anwendern nicht nur höhere Kopier-Abgaben drohen: „Etliche sind von den neuen GEZ-Gebühren auf PCs betroffen – bei einer vierjährigen Nutzung des Rechners kommen dafür 265 Euro zusammen.“