Wenn beispielsweise gescannte Zeitschriftenartikel legal ungeschützt und unentgeltlich von den Homepages der Einrichtungen herunter geladen werden können, würden Urheber ohne triftigen Grund enteignet. Bisher sei Schulen und Hochschulen auf Anfrage diese Genehmigung vom Rechteinhaber immer erteilt worden. Die Verbände beklagen, dass in einem Bereich überreguliert werde, der bisher tadellos funktioniere. „Deswegen muss dieser Paragraph des Gesetzentwurfes im Interesse des Forschungs- und Bildungsstandortes Deutschland ersatzlos gestrichen werden“, fordern die Verbände. Wenn Urheberrechte im digitalen Bereich nicht spezifisch geschützt werden, schränke das die Rechte der Urheber angesichts der erheblich erweiterten Nutzungsmöglichkeiten im digitalen Umfeld zu sehr ein. Außerdem müsse im Gesetz endlich ausdrücklich festgeschrieben werden, dass nur Privatkopien von legalen Quellen zulässig sind. Vervielfältigungen von illegalen Quellen nicht von den Nutzungsrechten der Allgemeinheit auszunehmen, verstoße gegen internationales und europäisches Recht und bedeute das Ende des Schutzes für kreative Urheber. Die Mitglieder der ad-hoc-Allianz sind sich einig, dass sich Verfügbarkeit und Qualität urheberrechtlich geschützter Werke in der Informationsgesellschaft sowie ein angemessener Urheberschutz mit angemessener Vergütung nur dann gewährleisten lassen, wenn der Gesetzgeber ihre Kritikpunkte in dem Entwurf berücksichtigt.
Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände kann auf den Websites der jeweiligen Verbände: www.bitkom.org, www.boersenverein.de, www.bdi-online. de, www.bdzv.de, www.vdz.de, www.vds-bildungsmedien.de abgerufen werden.
Weitere Informationen bei:
BITKOM, Susanne Schopf, Tel.:069/242416-40, Fax -16, E-Mail: s.schopf@bitkom.org
Börsenverein des deutschen Buchhandels, Dr. Christian Sprang, Tel. 069/1306-313,
Fax -301, E-Mail: sprang@boev.de