Die verantwortliche Zolltechnische Prüf- und Lehranstalt München hatte auf Wunsch der EU-Kommission den Importeuren von Computer-Monitoren in den vergangenen Tagen mitgeteilt, dass die bisherige Zollbefreiung für Flachbildschirme entfalle. Damit hätten die Importeure 14 Prozent Einfuhrzoll zahlen müssen. Betroffen wären alle LCD-Monitore gewesen, die einen digitalen Signaleingang (DVI-Schnittstelle) besitzen. Davon werden in diesem Jahr etwa 1,9 Millionen Stück in Deutschland verkauft.
Der Widerruf des Finanzministeriums ist jedoch nur vorläufig. Entscheidend ist das abschließende Urteil der EU-Kommission. Sie hatte im Frühjahr zunächst Plasmabildschirme mit DVI-Schnittstelle als zollpflichtig klassifiziert, da mit diesen überwiegend Filme und Videos betrachtet werden. Inzwischen vertritt sie diese Haltung auch bei LCD-Monitoren mit DVI-Anschluss: Diese seien ebenfalls Unterhaltungselektronik (UE) - und damit grundsätzlich zollpflichtig. Ein endgültiges, rechtverbindliches Urteil steht noch aus.
Nach Ansicht des BITKOM widerspricht die Sichtweise der EU internationalem Handelsrecht. In dem 1996 unterzeichneten "Information Technology Agreement" (ITA) der Welthandelsorganisation hat sich auch die EU verpflichtet, keine Einfuhrzölle auf IT-Produkte zu erheben. Dieses soll die Entwicklung und Verbreitung der Informationstechnik fördern. Monitore aufgrund des digitalen Signaleingangs zu Unterhaltungsprodukten zu erklären, ist sachfremd, urteilt der Verband.
Der BITKOM hatte deshalb gemeinsam mit dem europäischen Branchenverband EICTA technische Kriterien erarbeitet, mit denen zwischen IT- und UE-Monitoren differenziert werden kann. Diesen Vorschlag hat die EU jedoch nicht aufgegriffen. Der BITKOM wiederholt deshalb sein Gesprächsangebot, um eine dauerhafte und sachgerechte Lösung zu erarbeiten.