Das Servicenetzwerk Green Point der Firma BITZER wartet, überholt und repariert Verdichter der hauseigenen Marke. Dieses Netzwerk besteht aus vielen Mitgliedern, die eine langjährige Partnerschaft mit Green Point pflegen. Zum zweiten Mal ehrt Green Point eines seiner Mitglieder mit dem Outstanding Green Point Award.
Bereits mehr als 3.000 Verdichter repariert
Philippe Maratuech, Managing Director Green Point und Director Services and After-Sales bei BITZER, sagt: „Ich freue mich, den diesjährigen Outstanding Green Point Award an die Firma THERMOCOOL zu verleihen. Ihre BITZER Reparaturwerkstatt nahm 2002 den Betrieb auf und hat seither mehr als 3.000 Verdichter repariert. Für diese langjährige Partnerschaft und Loyalität möchten wir uns herzlich bei THERMOCOOL bedanken.“ Sergei Demidov, Ingenieur bei THERMOCOOL, ergänzt: „Es ist uns eine Ehre, als Outstanding Green Point ausgezeichnet zu werden. Seit dem Beitritt in das Green Point Netzwerk ist unser Umsatz um 35 Prozent gestiegen – der Award bestätigt diesen Erfolg und dient uns als zusätzlicher Ansporn.“
Servicequalität basierend auf Kundenorientierung
Seit 20 Jahren ist THERMOCOOL im Kältegeschäft tätig und hat sich in dieser Zeit zu einem der größten und fortschrittlichsten Kälteunternehmen Russlands entwickelt. Alle gefertigten Anlagen werden mit BITZER Verdichtern und Druckbehältern ausgestattet. Um den Kunden eine höhere Servicequalität zu bieten, hat THERMOCOOL 2015 entschieden, sein Servicecenter zu einem vollwertigen Green Point auszubauen. Neben der Reparatur und Überholung von Verdichtern bietet das Unternehmen ein umfassendes Angebot an integrierten Dienstleistungen, die den anspruchsvollen Anforderungen des Kältemarktes gerecht werden. Dank seines Mitarbeiter-Know-hows und der Verwendung von BITZER Original-Ersatzteilen sowie Kältemaschinenölen bietet THERMOCOOL seinen Kunden ein Jahr Garantie auf alle reparierten BITZER Verdichter.
Bildübersicht
Die Bildmotive dürfen nur zu redaktionellen Zwecken genutzt werden. Die Verwendung ist honorarfrei bei Quellenangabe „Foto: BITZER“ und Übersendung eines kostenlosen Belegexemplars. Grafische Veränderungen – außer zum Freistellen des Hauptmotivs – sind nicht gestattet.