Betroffen sind Einweg-Verpackungen für den Außerhausverkauf von Lebensmitteln aller Art aus folgenden Materialien:
- Einwegbesteck und Einweggeschirr aus Plastik (hierzu zählen auch Trinkhalme und Rührstäbchen)
- Einweg-Verpackungen aus biobasiertem oder biologisch abbaubaren Kunststoff
- Lebensmittelverpackungen aus Pappe, die zu einem kleinen Anteil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind
- ToGo-Verpackungen und Lebensmittelbehälter aus Styropor (EPS)
Die Nachfrage an Essen zum Mitnehmen wird allerdings auch nach dem Inkrafttreten des Einweg-Plastikverbotes nicht sinken. Um den Bedarf im Außerhausverkauf weiterhin decken zu können, bietet die Boxolutions GmbH passende Ersatzprodukte an. Teilweise wird noch an der Entwicklung geeigneter Alternativen gearbeitet. In den nächsten Wochen und Monaten soll das Sortiment der Boxolutions GmbH regelmäßig erweitert werden, damit Lebensmittel-Verkäufer im To-Go-Bereich das laufende Geschäft weiterhin – aber nachhaltig - betreiben können.
Bei Bedarf an umweltfreundlichen Außerhausverpackungen und ToGo-Boxen treten Sie gern mit uns in Kontakt!
Quelle: Nachhaltigkeitspolitik der deutschen Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/einwegplastik-wird-verboten-1763390
Foto: Bundesregierung