Im Bereich der mobilen Automation bei Jetter konnten sich die Besucher über diverse neue Geräte informieren. Auf großes Interesse stießen vor allem der neue Doppelumrichter JM-5000 für mobile elektrische Antriebe und die modulare Steuerung JCM-520. Ein Video zeigte den Besuchern die erfolgreichen Feldversuche mit dem Doppelumrichter bei der renommierten Firma Grimme. Bei diesem Pilotprojekt wird in einem Kartoffelernter der Antrieb der Lenkachse mit einem Elektromotor betrieben. Der Test unter realen Arbeitsbedingungen soll aufzeigen, welche Vorteile die neue Technik gegenüber der herkömmlichen (Hydraulikantrieb) bietet, insbesondere beim Dieselverbrauch der Zugmaschine und der Regelbarkeit des Antriebs.
Erstmals präsentierte die Jetter AG in Nürnberg eine frei konfigurierbare und modulare Steuerung für mobile Anwendungen nach dem Vorbild der industriellen Automation. Das System JCM-520 erfüllt alle Anforderungen, um im Außeneinsatz bestehen zu können. Das Gerät wird in zwei Ausführungsvarianten mit verschiedenen Basisboards verfügbar sein. Der Unterschied zwischen diesen besteht im Wesentlichen in der Anzahl der Steckplätze für MX-Boards (Mobile Extension Boards). Bei der Variante JCM-521 lassen sich bis zu sechs MX-Module stecken; beim Typ JCM-522 können es bis zu fünfzehn solcher Module sein. Diese MX-Boards sind ebenfalls in verschiedenen Varianten erhältlich. Dank dieser Modularität kann die Jetter AG dem Anwender ein System anbieten, das genau auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Der Autor
Andreas Leu ist in der Schweiz wohnhaft und arbeitet seit 20 Jahren bei der Jetter AG. Er sammelte zu Beginn als Applikations-Ingenieur erste Erfahrungen in der Automation und war danach im Vertrieb und als Niederlassungsleiter der Jetter (Schweiz) AG tätig. Sein jetziges Aufgabengebiet umfasst die Öffentlichkeitsarbeit, das technische Marketing und das Unterrichten von Programmier-Seminaren. Falls die Publikation dieser Pressemitteilung kostenpflichtig ist, bitten wir Sie, vorher den jeweils zuständigen Ansprechpartner zu informieren. Eine Rechnungsstellung ohne vorherige Auftragserteilung können wir nicht anerkennen.