Diese gegenwärtig günstige Entwicklung darf aber nicht dazu verleiten, in den Reformanstrengungen nach zu lassen. Im Gegenteil: Die Bundesregierung wird die gute Wirtschaftslage nutzen, um den erfolgreichen Reformkurs weiter zu führen. Ziel ist es, durch vertieftes Vertrauen von Investoren und Verbrauchern die Eigendynamik des Aufschwungs weiter zu stärken. Mit dieser Zielsetzung wird die Bundesregierung auch ihren durch das zeitliche Zusammenfallen von EU-Präsidentschaft und G8-Vorsitz erweiterten Gestaltungsspielraum nutzen.
Der deutsche G8-Vorsitz steht unter dem Leitmotiv "Wachstum und Verantwortung" und hat die Schwerpunkte Weltwirtschaft und Afrika. Nur mit Wachstum und Investitionen in Afrika sind die Milleniums-Entwicklungsziele erreichbar, wie z.B. die Halbierung der Zahl jener Menschen bis 2015, die von weniger als 1 US-Dollar am Tag leben müssen. Der Dialog der G 8 über zentrale weltwirtschaftliche Fragestellungen wird Möglichkeiten zur Verbesserung der Rahmenbedingungen von Investitionen und Innovationen, insbesondere beim Schutz des geistigen Eigentums, ausloten.
Die umfangreiche Gipfel-Agenda gibt bereits Hinweise darauf, dass die großen Herausforderungen durch die weltwirtschaftliche Integration am besten unter Beteiligung der großen Schwellenländer zu lösen sind. Es ist deshalb zentrales Anliegen der deutschen G8-Präsidentschaft, diese ihrem gestiegenen wirtschaftlichen Gewicht entsprechend enger in das Institutionen- und Regelsystem zur Erörterung globaler Fragen (global governance) einzubinden. Zu dem Gipfel der Staats- und Regierungschefs im Juni in Heiligendamm werden China, Indien, Brasilien, Mexiko und Südafrika mit dem Ziel eingeladen, einen institutionalisierten Dialogprozess anzustoßen, der in anderen internationalen Organisationen und Foren strukturiert fortgeführt werden soll (Heiligendamm-Prozess).
Energiepolitik und Klimaschutz sind Themen auf dem G8-Gipfel genauso wie auf dem Europäischen Rat im Frühjahr. Es ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, tragbare Energiekosten, Versorgungssicherheit und Klimaschutz miteinander zu verzahnen. Die Bundesregierung will die CO2-Emissionen, so weit das möglich ist, verringern. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass dadurch die deutsche Wirtschaft nicht geschädigt wird und auch keine Beschäftigung in andere Weltregionen abwandert, in denen weniger sorgfältig mit der Umwelt umgegangen wird. Die Liberalisierung des Netzzugangs für eine längerfristige Verbesserung der strukturellen Voraussetzungen für mehr Wettbewerb und damit die Senkung von Kosten und Preisen soll deshalb von einer Stärkung der Preismissbrauchsaufsicht flankiert werden.
Es muss auch in der Europäischen Union vorangehen auf dem Weg zu mehr Wachstum und Beschäftigung. Die Dienstleistungsrichtlinie steht für den Willen der europäischen Mitgliedstaaten zur Nutzung der Potenziale, die der grenzüberschreitende Dienstleistungshandel bietet. In Deutschland sind seit 1991 über 5 Mio. neue Arbeitsplätze im Dienstleistungsbereich entstanden. Damit insbesondere kleine und mittlere Unternehmen diese Potenziale weiter nutzen können, werden mit der Dienstleistungsrichtlinie bürokratische Hürden für den grenzüberschreitenden Dienstleistungshandel abgebaut. Das Arbeits- und Entsenderecht wird von der neuen Richtlinie ausdrücklich ausgenommen. Die Dienstleistungsrichtlinie bietet daher keine Grundlage für Forderungen nach umfassenden neuen Mindestlöhnen. Jetzt gilt es, unter Einbeziehung von Bund, Ländern und Gemeinden die Dienstleistungsrichtlinie zügig umzusetzen. Bis 2009 haben die Mitgliedstaaten dafür Zeit.