Bundesminister Brüderle: "Mir ist wichtig, dass es keinen Ausstieg aus dem Ausstieg bei der Steinkohlefinanzierung gibt. Mit dieser Gesetzesänderung wird sichergestellt, dass wir im Jahre 2018 unumkehrbar aus der Subventionierung der deutschen Steinkohleförderung aussteigen. Für die deutschen Steuerzahler ist das eine gute Nachricht."
Das Steinkohlefinanzierungsgesetz aus dem Jahre 2007 sieht vor, den subventionierten deutschen Steinkohlenbergbau bis zum Ende des Jahres 2018 zu beenden. Das Gesetz enthält darüber hinaus in seiner bisherigen Fassung eine Revisionsklausel, die eine Überprüfung des Ausstiegsbeschlusses durch den Deutschen Bundestag für das Jahr 2012 auf der Grundlage eines Berichtes der Bundesregierung festlegt. Im Sommer 2010 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag vorgelegt, der ab 1. Januar 2011 die Gewährung von Steinkohlebeihilfen in der Europäischen Union regeln soll. Dieser Vorschlag setzt für die Beihilfengewährung die endgültige Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Bergwerke voraus. Dies lässt keinen Spielraum für eine eventuelle Revision des nationalen Ausstiegsbeschlusses.