Bundesminister Brüderle: "Mit meinen Vorschlägen werden noch bessere Rahmenbedingungen für den zügigen und wettbewerbskonformen Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze der nächsten Generation geschaffen. Dies geschieht insbesondere durch die Einführung wettbewerbs- und investitionsfreundlicher Regulierungsgrundsätze.
Einen gut funktionierenden Wettbewerb auf dem Telekommunikationsmarkt können wir langfristig aber nur sichern, wenn die Bürger Vertrauen in die Angebote der Telekommunikationsanbieter haben. Dazu gehört, dass die Nachfrage der Bürger auf ein ausreichendes, aber zugleich verlässliches und faires Angebot trifft. Deshalb ist es mir besonders wichtig, die Angebote auf dem Telekommunikationsmarkt verbraucherfreundlicher auszugestalten. Wir werden beispielsweise dafür sorgen, dass Verbraucher den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Außerdem werden die Rechte der Verbraucher in Umzugsfällen gestärkt. Warteschleifen dürfen bei teuren Service- und Mehrwertdiensterufnummern künftig nur eingesetzt werden, wenn der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt.
Auch müssen alle Unternehmen künftig ein Vertragsmodell mit einer Höchstlaufzeit von maximal zwölf Monaten anbieten. Die Lokalisierung eines Mobilfunknutzers hat der Ortungsdienstanbieter dem Nutzer zukünftig bei jeder einzelnen Ortung anzuzeigen."
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für wettbewerbskonforme Infrastrukturinvestitionen. Der Entwurf sieht vor, dass die Bundesnetzagentur zukünftig langfristige Regulierungskonzepte vorgeben kann, um die Planungssicherheit für Investitionen zu erhöhen. Besondere Investitionsrisiken beim Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen sollen zudem - entsprechend den europäischen Vorgaben - bei allen Regulierungsmaßnahmen berücksichtigt werden. Damit werden investitonsstimulierende Impulse in dem für die Gesamtwirtschaft wichtigen Telekommunikationssektor gesetzt. Zudem soll eine effizientere Ausnutzung vorhandener Infrastrukturen ermöglicht werden. Der Netzzugang wird hierzu ausdrücklich auf passive Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten erweitert. Die Bundesnetzagentur wird darüber hinaus ermächtigt, die gemeinsame Nutzung bestimmter Infrastrukturen (sog. Inhouse-Verkabelung) unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung aber unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen anzuordnen. Künftig kann die Behörde zudem von den Unternehmen Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit von Infrastruktureinrichtungen anfordern. Damit wird die Bundesnetzagentur in die Lage versetzt, den bereits bestehenden Infrastrukturatlas erheblich zu verbessern.
Einen weiteren Schwerpunkt der Novelle bildet die Verbesserung des Verbraucher- und Datenschutzes im Bereich Telekommunikation. Bereits in den im März veröffentlichten Eckpunkten hat Bundesminister Brüderle herausgestellt, dass die Belange der Verbraucher besondere Berücksichtigung im Rahmen der Novelle finden müssen. Die Verbraucher sollen zukünftig den Telefon- oder Internetanbieter reibungslos wechseln können. Es soll verhindert werden, dass Verbraucher vom Wechsel zu einem günstigeren Anbieter abgehalten werden, weil sie befürchten müssen, dass infolge mangelnder Kooperation der beteiligten Unternehmen der Telefonanschluss über Tage unterbrochen ist.
Auch das für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ärgerliche Problem langer, teurer Warteschleifen wird aufgegriffen.
Warteschleifen dürfen bei teuren Service- und Mehrwertdiensterufnummern künftig nur eingesetzt werden, wenn der Angerufene die Kosten der Warteschleife trägt.
Zudem soll die Bundesnetzagentur dazu ermächtigt werden, Vorgaben zur Verbesserung der Transparenz und Übersichtlichkeit der Informationen für die Verbraucher im Telekommunikationsmarkt zu erlassen. Hierzu gehört beispielsweise auch die Transparenz der Preise bei sog. "Call by Call"-Gesprächen und mobilen Datendiensten. Ebenso zählen hierzu genaue Angaben zur Mindestqualität vertraglich vereinbarter Leistungen, z. B. bei Downloadraten von Internetanschlüssen.
Mobilfunkkunden können künftig ihre Rufnummer auch unabhängig von der konkreten Vertragslaufzeit zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Außerdem sollen die Rechte des Verbrauchers beim Umzug und dem damit verbundenen Wechsel des Festnetzanschlusses gestärkt werden.
Bei den Datenschutzbestimmungen im Telekommunikationsrecht werden zusätzliche Transparenzverpflichtungen mit dem Ziel eingeführt, sensible Daten besser zu schützen und damit die Rechtsposition des Verbrauchers zu stärken. Hierzu gehört u. a. die Verpflichtung sog. Ortungsdiensteanbieter, den Nutzer bei jeder Ortung des Mobilfunkendgerätes zu informieren.
In den kommenden Wochen wird der Referentenentwurf auch mit Verbänden und Unternehmen diskutiert werden. Die Befassung des Kabinetts wird noch in diesem Jahr angestrebt. Die Umsetzung der zugrunde liegenden europäischen Richtlinien muss bis Ende Mai 2011 erfolgen.