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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Bundesminister Glos begrüßt die Verabschiedung der Durchführungsmaßnahme zur Ökodesign-Richtlinie

(PresseBox) (Berlin, )
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben dem Kommissionsvorschlag für eine Verordnung zur Reduzierung von Standby- und Leerlaufverlusten bestimmter Elektrogeräte einstimmig zugestimmt. Erfasst sind Haushalts- und Bürogeräte, Unterhaltungselektronik sowie elektronische Spiel- und Sportgeräte. Wenn das Europäische Parlament zustimmt, kann die Regelung Anfang 2009 in Kraft treten. Die Verabschiedung fand anlässlich der konstituierenden Sitzung des Regelungsausschusses für Ökodesign- und Enegieverbraucherkennzeichnung am 7. Juli 2008 statt.

Die Verordnung ist die erste Durchführungsmaßnahme zur Ökodesign-Richtlinie.

Bundesminister Glos: "Die Verabschiedung der ersten Durchführungsmaßnahme zur Ökodesign-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten ist ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Energieeffizienz. Effizientere elektrische Geräte sind ein wesentlicher Baustein für Klimaschutz und ressourceneffizientes Wirtschaften. Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit werden in einer Marktwirtschaft am wirksamsten verbessert, wenn sie sich im Wettbewerb durchsetzen. Die erste Durchführungsmaßnahme zu Standby- und Leerlaufverlusten schafft dafür im Wege der Formulierung von Mindesteffizienzkriterien für den Markteintritt europaweit die gleichen Voraussetzungen. Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Kommission, Mitgliedstaaten und der betroffenen Industrie ist es gelungen, ökologisch sinnvolle und wirtschaftlich vertretbare Anforderungen zu formulieren. Mit dieser Verordnung leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zur Sicherung der Energieversorgung."

Die Ökodesign-Richtlinie und das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) vom 7. März 2008 regeln den Rechtsrahmen für die umweltgerechte Gestaltung ("Ökodesign") energiebetriebener Produkte. Ziel ist es, durch Definitionen von EU-weit gültigen Mindestanforderungen die von energiebetriebenen Produkten ausgehenden Umweltauswirkungen zu verringern. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, der Materialaufwand vermindert und die Belastung mit Schadstoffen reduziert werden. Konkrete Mindestanforderungen werden jeweils für einzelne Produktgruppen von der Kommission unter Beteiligung der Mitgliedstaaten, der betroffene Industrie sowie der Umwelt- und Verbraucherverbände in sog. Durchführungsmaßnahmen festgelegt. Federführend für die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.

Die Verabschiedung der ersten Durchführungsmaßnahme für Standby- und Leerlaufverluste setzt zur richtigen Zeit ein Zeichen für den vernünftigen Umgang mit der Ressource "Energie". Deutsche Hersteller von Elektrogeräten sind in vielen Bereichen beim Thema Energieeffizienz bereits heute Marktführer. Manche ihrer Produkte erreichen die vorgesehenen Grenzwerte bereits heute. Wo dies noch nicht der Fall ist, geben die vorgesehenen Übergangsfristen den Herstellern Gelegenheit, ihre Produkte entsprechend den definierten Anforderungen umzugestalten.

Mit der Vorgabe ambitionierter Mindesteffizienzanforderung für energiebetriebene Produkte kann die EU ihre Vorreiterrolle bei den Themen Energieeffizienz, Klima- und Ressourcenschutz ausbauen. Der ersten Durchführungsmaßnahme zur Ökodesign-Richtlinie müssen daher zügig weitere folgen.
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