Der Kompromiss eröffnet mehrere Optionen, zwischen denen ein Unternehmer bei der Erbschaftssteuer auf das Betriebsvermögen wählen kann, um eine Verschonung zu erreichen. Diese bietet die notwendige Flexibilität, um für unterschiedliche Fälle die angemessene Lösung zu finden. Wichtig dabei ist, dass der ursprünglich vorgesehene "Fallbeileffekt" - die volle Nachversteuerung des Betriebsvermögens, wenn die Bedingungen nicht über die gesamte Laufzeit der Auflagen eingehalten werden - jetzt keine Rolle mehr spielt.
Bundesminister Glos: "Auch bei der Eliminierung des Fallbeileffekts und bei anderen bürokratischen und lebensfernen Auflagen, die ursprünglich vorgesehen waren, hat sich unser Insistieren zugunsten der mittelständische Wirtschaft ausgezahlt."