Der Entwurf dient der Novellierung des aus dem Jahr 1994 stammenden Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen, deren Regelungen infolge technischer Entwicklungen (z.B. E-Mail und Sprachübertragung über das Internet-Protokoll), Marktentwicklungen (z.B. Liberalisierung) und gewandelter Bedrohungsszenarien (z.B. Ende des Kalten Krieges und Gefahr terroristischer Anschläge) in weiten Teilen nicht mehr zielführend sind.
Der Nationale Normenkontrollrat begrüßt ausdrücklich, dass nicht nur bestehende Informationspflichten aufgehoben, sondern auch auf bisherige Verordnungen verzichtet wird. Dies führt zu mehr Transparenz und Anwenderfreundlichkeit.
Hauptzweck ist dabei die Sicherstellung der Versorgung mit grundlegenden Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten für die Aufrechterhaltung von Staats- und Regierungsfunktionen, für eine leistungsfähige Verwaltung und Wirtschaft, für Katastrophenbewältigung und nicht zuletzt auch für die Landesverteidigung. Dies gilt insbesondere bei Naturkatastrophen, terroristischen Anschlägen und Sabotagehandlungen, in Krisenzeiten und im Spannungs- oder Verteidigungsfall, wenn Infrastrukturen und Kapazitäten, die gewöhnlich vorhanden sind, nicht mehr in vollem Umfang zur Verfügung stehen.
Zudem werden mit dem Gesetzentwurf Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes geändert, die die Erteilung von Auskünften über Bestandsdaten betreffen. Dadurch wird zum einen den Telekommunikationsunternehmen die gebotene Rechtssicherheit bei der Umsetzung der Verpflichtung gegeben. Zum anderen sollen künftig für Anfragen von Behörden keine unterschiedlichen Entschädigungsregeln mehr bei gleichartigen Auskünften gelten.
Des Weiteren wird mit dem Gesetzentwurf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes umgesetzt und als Konsequenz daraus die Regelung über die Regulierung neuer Märkte im Telekommunikationsgesetz aufgehoben.