Mehr als 120 Teilnehmer aus den Kreisen der Hersteller von Messgeräten, der Messgeräte verwendenden Wirtschaft und Verbraucher, der Landesministerial- und Eichverwaltungen sowie anderer Bundesressorts diskutierten darüber, wie das Eichrecht übersichtlicher, moderner und anwenderfreundlicher gestaltet werden kann. Der technische Fortschritt und der europaweite regulatorische Wandel geben Anlass zu einer umfassenden Gesetzesmodernisierung nach europäischem Vorbild. Eine neue Regelung des Inverkehrbringens von Messgeräten und die Ausgestaltung der späteren regelmäßigen Konformitätsbewertung bildeten den Schwerpunkt der Diskussion. Das umfassende Reformvorhaben wurde von der Wirtschaft und interessierten Kreisen begrüßt. Die Ländervertreter sahen mit Blick auf die Ausgestaltung der metrologischen Überwachung noch weiteren Diskussionsbedarf.
Das Eichwesen in seiner bisherigen Form hat sich bewährt, muss allerdings an veränderte Rahmenbedingungen angepasst werden. Moderne technische Errungenschaften wie z.B. intelligente Messsysteme, die den Energieverbrauch in Privathaushalten automatisiert messen und abrechnen (Smart Metering), müssen künftig in das gesetzliche System nahtlos und ohne spezifische Gesetzesänderung integriert werden können. Ziel der Novellierung des Eichgesetzes ist es, moderne Modelle der Konformitätsbewertung auf alle Messgeräte zu übertragen, die Eichpflicht auf die notwendigen Bereiche zu beschränken und die Bestimmungen an die veränderten technischen Rahmenbedingungen anzupassen. Darüber hinaus wird angestrebt, den Ländern durch bundesgesetzliche Vorgaben einen klaren Rechtsrahmen für den Vollzug des Eichrechts und damit auch für die Marktaufsicht zu bieten.
Die Vorlage eines Referentenentwurfs wird für den Sommer und eine Verabschiedung noch für diese Legislaturperiode angestrebt.
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de