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Ergebnisse der Studie des Bundeswirtschaftsministeriums "Ursachen für das Scheitern junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihre Bestehens" liegen vor

Unzureichende Startfinanzierung als wichtige Ursache für das Scheitern junger Unternehmen identifiziert

(PresseBox) (Berlin, )
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat beim Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die Studie "Ursachen für das Scheitern junger Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihres Bestehens" in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse liegen nun vor. Die Studie identifziert eine unzureichende Startfinanzierung, unerwartete Marktveränderungen und strategische Fehlentscheidungen als Hauptgründe für das Scheitern junger Unternehmen.

Das ZEW hat unter anderem 3.000 Unternehmen analysiert, die zwischen 2006 und 2009 geschlossen wurden. Betroffen waren nicht nur Unternehmen, denen von Anfang an keine markttaugliche Geschäftsidee zugrunde lag. Im Gegenteil: Fast drei Viertel der geschlossenen Jungunternehmen konnten mindestens einmal im Laufe ihrer Geschäftsaktivitäten die Gewinnschwelle überschreiten.

In ihren Handlungsempfehlungen schlagen die Forscher vor, in der Startphase ausreichendes Kapital zur Verfügung zu stellen. Auch die Möglichkeit, Unternehmenskrisen im Rahmen des Insolvenzrechts zu bewältigen sei derzeit nicht optimal geregelt, heißt es im Endbericht der Studie.

Der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher: "Die Dynamik einer Volkswirtschaft hängt ganz entscheidend von jungen Unternehmen ab, die mit innovativen Ideen in den Markt eintreten. Aber nur, wenn sich ein hinreichend großer Anteil von ihnen längerfristig am Markt behaupten kann, wird es auch tatsächlich positive Effekte auf Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit geben. Die Angst vor dem Scheitern ist in Deutschland eines der wichtigsten Gründungshemmnisse. Nach den Ergebnissen der Studie traut sich auch nur jeder zehnte Unternehmer, erneut ein Unternehmen zu gründen. Daher müssen gescheiterte Gründer, die einen neuen Anlauf in die Selbständigkeit wagen, in Deutschland schneller als bisher eine zweite Chance bekommen. Um dieses Ziel zu erreichen, streben wir in der Insolvenzreform eine deutliche Reduzierung der Frist zur Restschuldbefreiung an. Dabei werden wir darauf achten, dass die Gläubigerrechte durch zusätzliche Voraussetzungen und Bedingungen gewahrt werden, die einen Missbrauch ausschließen sollen. Zudem schenken wir diesem Thema in unserer Initiative 'Gründerland Deutschland' eine besondere Aufmerksamkeit."

Die Studie findet sich auf der Internetseite des BMWi unter http://www.bmwi.de/....
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