"Die neue Fertigpackungsrichtlinie ist ein gutes Beispiel dafür, wie unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft Entbürokratisierung und bessere Rechtssetzung auf europäischer Ebene vorangebracht werden können", stellte der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos fest. "Gewinner sind Verbraucher und Hersteller gleichermaßen, denn unnötige Vorschriften werden gestrichen, der Wettbewerb wird gestärkt und künftig werden mehr Verpackungsgrößen zur Auswahl stehen, die den vielfältigen Bedürfnissen der Kunden entgegenkommen."
Der Verbraucherschutz wird auch weiterhin dadurch gewährleistet, dass in größeren Geschäften eine zusätzliche Auszeichnung des Preises je Maßeinheit (je Liter oder Kilogramm) obligatorisch ist. Dadurch ist sichergestellt, dass der Verbraucher die Produkte vergleichen und eine informierte Kaufentscheidung treffen kann.
Die Richtlinie muss innerhalb eines Jahres in nationales Recht umgesetzt werden. Übergangsfristen von bis zu 6 Jahren sind allerdings für einige Lebensmittel wie beispielsweise Milch, Zucker und Kaffee vorgesehen, um Herstellern und Verbrauchern die Anpassung zu erleichtern.