In der gestern vorgelegten "Strategischen Mitteilung zur Besseren Rechtsetzung" berichtet die EU-Kommission umfassend über ihre bisherigen Arbeiten zur Besseren Rechtsetzung. Sie kündigt darin an, bis zum Ende ihrer Amtszeit (Oktober 2009) alle Vorschläge vorzulegen, die für den bis 2012 angestrebten Bürokratieabbau notwendig sind. Bis dahin sollen alle auf EU-Recht zurückzuführenden Verwaltungslasten um 25% vermindert werden. Die EU-Kommission hat mit den bisher durchgeführten Messungen Bürokratiekostenlastungen für Unternehmen in Höhe von 115 bis 130 Mrd. ¤ ermittelt.
Mit Blick darauf betont Glos: "Eine spürbare und rasch wirksame Entlastung der Unternehmen von übermäßigen Bürokratielasten ist in der aktuellen Wirtschaftslage notwendiger denn je. Das gilt besonders für kleine und mittlere Unternehmen."
Bundeswirtschaftsminister Glos begrüßt weiter die Ankündigung der Kommission, im Februar einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der eine von Deutschland seit längerem geforderte Ausnahme von Kleinstunternehmen von den Vorschriften des EU-Bilanzrechts ermöglicht. Er appelliert zugleich an die EU-Kommission, die vorgesehenen Schwellenwerte für die Ausnahme nicht zu eng zu fassen (diskutiert werden bislang Unternehmen von 10 Beschäftigten und 1 Mio. ¤ Jahresumsatz).
Dieser Vorschlag stellt einen wichtigen Schritt zu einem umfassenden EU-Bürokratieabbau dar. Glos: "Die EU-Kommission muss ihre verbleibende Amtszeit dazu nutzen, ähnlich gewichtige Vorschläge für alle Rechtsbereiche vorzulegen. Nur dann kann sie das selbst gesetzte Ziel eines wirksamen Bürokratieabbaus um 25% bis 2012 erreichen."
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