Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, unterstrich noch einmal die deutsche Position: "Für uns ist wichtig, die Wettbewerbsfähigkeit des produzierenden Gewerbes zu sichern. Vor dem Hintergrund des internationalen Wettbewerbsdrucks müssen CO2-intensive Unternehmen vollständig von der Versteigerung ausgenommen werden. Auch die anderen Unternehmen müssen deutlich entlastet werden: am besten durch eine bis 2020 einheitliche verbindliche Auktionsquote von 20%. Außerdem fehlt in der Richtlinie bisher ein Mechanismus zur Kompensation der preissteigernden Belastungen für stromintensive Unternehmen."
In der Orientierungsdebatte zur Energiesicherheit hat Deutschland begrüßt, dass im Bereich der Ölvorsorge die tatsächliche Verfügbarkeit von Ölbeständen verbessert werden soll, um in Krisensituationen besser gerüstet zu sein. Die Bundesregierung unterstützt außerdem die EU-Kommission darin, Vorschläge für die Gaskrisenvorsorge zu unterbreiten. Bei den in der Diskussion befindlichen so genannten Solidaritätsmaßnahmen im Krisenfalle - wie die Nutzung von Gasspeichern - betont die Bundesregierung, dass diese auf unternehmerischer Basis erfolgen müssen. Wichtig ist, dass jeder Mitgliedsstaat wirksame Eigenanstrengungen zur Krisenvorsorge unternimmt. Beim Ausbau der Infrastrukturen plädiert Deutschland für einen marktgetriebenen Ansatz. Verantwortlich für Investitionen sind die Unternehmen, der Staat setzt hierbei unterstützend die politischen Rahmenbedingungen.