Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos: "Das Gesetz schafft einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der notwendigen Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen. Der Vorwurf, es würden einzelnen Unternehmen pauschale Regulierungsferien gewährt, ist unzutreffend."
Mit der Gesetzesnovelle werden Vorgaben für Preisansagen und -anzeigen geschaffen und die Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur gestärkt. Dadurch soll mehr Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen und der Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern bekämpft werden.
Bundesminister Glos: "Wir stärken das Vertrauen der Verbraucher in elektronische Dienstleistungen und unterstützen damit die Entwicklung innovativer Mehrwertdienste."
Das Gesetz tritt in seinen wesentlichen Teilen morgen in Kraft. Die Diensteanbieter haben sechs Monate Zeit, sich auf weitere umfangreiche Änderungen einzustellen, da zusätzliche rufnummernbezogene Regelungen, die den Verbraucherschutz betreffen, erst am 1. September 2007 in Kraft treten werden.