Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, dazu: "Die deutsche Ratspräsidentschaft hatte sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, im 1. Halbjahr 2007 dieses Vorhaben in nur einer Lesung zu verabschieden. Mit der heutigen Bestätigung durch den Ministerrat steht fest: Wir haben unser Ziel in Rekordzeit erreicht: völlig überteuerte Roamingpreise gehören zukünftig der Vergangenheit an!"
Nach der heutigen Bestätigung durch die Telekommunikationsminister kann die Regelung bereits Ende Juni in Kraft treten. Bundesminister Glos: "Ich freue mich, dass nach intensiven und schwierigen Verhandlungen der solide und tragfähige Kompromiss die Akzeptanz der Minister gefunden hat und die Verbraucher schon im Sommer von der Verordnung profitieren können."
Mit der Regelung werden Mobilfunkbetreiber verpflichtet, einen so genannten "Eurotarif" einzuführen, der in allen 27 EU-Staaten gilt und im ersten Jahr eine maximale preisliche Obergrenze von 0,49 ¤ für selbst getätigte Anrufe bzw. 0,24 ¤ für angenommene Anrufe einhalten muss. Diese Obergrenzen werden im 2. und 3. Jahr auf 0,46 ¤ / 0,43 ¤ bzw. 0,22 ¤ / 0,19 ¤ weiter abgesenkt. Die Großhandelspreise zwischen den Netzbetreibern sind auf maximal 0,30 ¤ bzw. im 2. und 3. Jahr auf 0,28 ¤ und 0,26 ¤ begrenzt.
Der neue Eurotarif muss bereits vier Wochen nach Inkrafttreten der Verordnung allen Mobilfunkkunden angeboten werden. Die Kunden haben dann zwei Monate Zeit, sich für diesen oder einen anderen Tarif zu entscheiden. Kunden, die sich binnen dieser Frist nicht äußern, werden automatisch auf den neuen Eurotarif umgestellt - es sei denn sie haben sich bereits vor Inkrafttreten der Verordnung für einen speziellen Roamingtarif entschieden (z.B. günstigen Geschäftskundentarif).
In dem von der deutschen Präsidentschaft, der Kommission und dem Europäischen Parlament ausgehandelten Kompromiss konnten wesentliche Anliegen der Mitgliedstaaten sowie wichtige Aspekte der Ratshaltung verankert werden. "Wir wollten eine einfache, klare und wirksame Regelung, die rasch greift!" erklärt Bundesminister Michael Glos.
Entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag beschränkt sich die Preisregulierung auf den Eurotarif. Alle anderen Tarif bleiben weiterhin zulässig. Dieser besonders einfache, auf eine deutsche Initiative zurückgehende Ansatz bewirkt einen sicheren Schutz des Verbrauchers, vermeidet Bürokratie und belässt den Betreibern weitreichenden Spielraum in ihrer Tarifgestaltung, so dass der Wettbewerb untereinander aufrechterhalten bleibt. Hierzu Bundesminister Glos: "Wir haben das Ziel erreicht, die teilweise drastisch überhöhten Roamingentgelte deutlich abzusenken und den Verbraucher spürbar zu entlasten. Zugleich war es aber ebenso wichtig, Spielraum für Innovation und Tarifvielfalt weiterhin zuzulassen und so den Wettbewerb nicht zu gefährden. Langfristig ist ein funktionierender Wettbewerb der sicherste Garant für niedrige Preise und kundenorientierte Tarifpakete."
Auch die Forderung des Rates nach einer zeitlichen Befristung auf drei Jahre konnte durchgesetzt werden - so erhält die Branche ein Signal und der Ausnahmecharakter des Markteingriffs wird deutlich. Glos dazu: "Schon die Beratungen der letzten Monate haben erfreulicherweise enorme Bewegung in den Markt gebracht. Wenn sich die Branche weiter in diese Richtung bewegt, wird die Verordnung in drei Jahren überflüssig sein."
Im Ergebnis konnte heute eine Regelung verabschiedet werden, die verbraucherpolitisch sinnvoll, wirtschaftspolitisch gerechtfertigt und europapolitisch erfreulich ist. Die Verordnung bedeutet das Ende deutlich überhöhter Roamingtarife und eines unüberschaubaren Tarif-Dschungels. Dank des Rates konnte auch eine sinnvolle Balance gefunden werden zwischen Verbraucherschutz und Aufrechterhaltung des Wettbewerbs.