"Es ist uns erstmals gelungen, ein einheitliches und aufeinander abgestimmtes Förderangebot von Bund und Ländern zu entwickeln. Und das zum Vorteil aller Beteiligten: die Konditionen für die Gründer verbessern sich deutlich und die Abwicklung der Beratungsförderung wird gleichzeitig effizienter." So der Parlamentarische Staatsekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Mittelstandsbeauftragter der Bundesregierung, Hartmut Schauerte. "Jetzt gilt es, den Gründungsprozess noch weiter zu vereinfachen und als selbstverständliche und attraktive Alternative zur abhängigen Beschäftigung herauszustellen. Die deutsche Wirtschaft braucht qualifizierte Unternehmensgründungen als Triebfeder für mehr Arbeitsplätze und Investitionen im Mittelstand."
Das Gründercoaching Deutschland wird von der KfW Mittelstandsbank (KfW) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über regionale Anlaufstellen angeboten. Im Rahmen dieses Programms - für das bis 2013 knapp 260 Mio. Euro zur Verfügung stehen - werden Beratungskostenzuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt. Der Sprung in die Selbständigkeit werde vereinfacht, eine vernünftige Beratung erleichtert und damit die Wachstums- und Innovationskräfte des Mittelstandes gestärkt.
Über das Programm können sich Gründer bis zum fünften Jahr nach der Gründung Beratungskosten bezuschussen lassen. Förderfähig sind Coaching und Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens wie z.B. Marketing oder Buchhaltung. "Mit dem Gründercoaching Deutschland unterstützen wir Gründerinnen und Gründer bei ihren Fragen rund um ihre Selbständigkeit. Unserer Erfahrung nach ist die richtige Beratung nicht nur für den mittelfristigen Erfolg eines Unternehmens von Bedeutung, sie ist oft auch sehr hilfreich, wenn es darum geht eine passende Finanzierung zu erhalten.", sagte Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe.
Der anteilige Zuschuss an den Beratungskosten beträgt in den neuen Bundesländern 75% und in den alten Bundesländern und Berlin 50% des Honorars bei einer maximalen Bemessungsgrundlage in Höhe von 6.000 Euro.
Anträge sind vor Abschluss eines Beratervertrages und vor Beginn der Beratung über die von den Bundesländern ausgewählten Regionalpartner, wie z.B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Wirtschaftsfördereinrichtungen u.a. zu stellen.
Eine Übersicht aller Regionalpartner sowie weitere Informationen zum Beratungsprogramm finden Sie im Internet unter www.gruender-coaching-deutschland.de oder erhalten Sie telefonisch unter der Servicenummer +49 (1801) 241124 der KfW.