In Finnland kostet der Strom nur die Hälfte. Der Anstieg der Rohstoff- und Beschaffungskosten kann diesen rasanten Preisanstieg nur zum Teil rechtfertigen.
Der Deutsche Bundestag hat deshalb heute das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels verabschiedet.
Dazu der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos:"Ich kann den Unmut vieler Verbraucher gut verstehen, wenn die Strompreise steigen und gleichzeitig die großen Energieversorger Rekordgewinne einfahren. Der Staat muss verhindern, dass in einem noch nicht funktionierenden Markt einzelne große Anbieter die Preise mißbräuchlich diktieren. Ich habe deshalb bereits im vergangenen Jahr eine Gesetzesnovelle auf den Weg gebracht, die nun die Stromkonzerne verpflichtet dem Kartellamt nachzuweisen, dass ihre Strom- und Gaspreise gerechtfertigt sind.Diese Regelung hilft dem Kartellamt bei seiner Arbeit und den Konzernen, das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen."
Der neue § 29 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) konkretisiert das geltende allgemeine Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Strom- und Gasanbieter. Er soll es den Kartellbehörden erleichtern, Preise zu untersagen, die die Kosten unangemessen überschreiten oder erheblich höher sind als die Preise von Vergleichsunternehmen. Im Kartellverfahren tragen die Unternehmen die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung. Die Vorschrift ist bis 2012 befristet.
Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie: http://www.bmwi.de