Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen:
- die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten und wesentliche Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent,
- die Dämmung ungedämmter, begehbarer, oberster Geschossdecken bis Ende 2011, die langfristige, stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ab dem Jahr 2020 in bestimmten Gebäuden (abhängig insbesondere von der Größe des Gebäudes bzw. der Zahl der Wohneinheiten und der Dämmqualität des Gebäudes),
- die Stärkung des Vollzugs der Energieeinsparverordnung,
- Anreize zum verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien.
Die Neuregelungen sind zentrale Elemente der Energiespar- und Klimapolitik der Bundesregierung. Mit der Energieeinsparverordnung 2009 setzt die Bundesregierung für den Gebäudebereich die Eckpunkte aus dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm in die Tat um. Der Anteil des Gebäudesektors am gesamten Energieverbrauch, der derzeit noch bei mehr als 40 Prozent liegt, kann mit den Neuregelungen deutlich gesenkt werden. Diese Neuregelungen berücksichtigen dabei den Grundsatz der wirtschaftlichen Vertretbarkeit und werden rund sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten, um den Baubeteiligten eine angemessene Anpassungszeit zu ermöglichen.