Staatssekretär Dr. Pfaffenbach: "Ich erwarte, dass von dem Vertrag weitere Impulse für eine Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Oman und Deutschland ausgehen werden."
Das bisher erreichte gegenseitige Investitionsvolumen entspricht noch nicht dem Potential beider Länder. So betrug der Bestand deutscher Direktinvestitionen in Oman nur 10 Mio. ¤ in 2007.
Der moderne Vertrag schließt eine wichtige Rechtslücke für Investoren beider Länder. So bietet er nun auch die Möglichkeit für Investoren, bei Investitionsstreitigkeiten den Weg internationaler Schiedsgerichtsbarkeit zu beschreiten (Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit). Darüber hinaus garantiert er den freien Kapital- und Ertragstransfer, Inländerbehandlung und Meistbegünstigung bei unternehmerischen Aktivitäten sowie wertgerechte Entschädigung und Rechtsweggarantie bei Enteignungsmaßnahmen. Der Vertrag enthält eine Besonderheit: Landerwerb sowie die Gewährung von Darlehen für omanische Staatsangehörige im Rahmen von Entwicklungs- und Sozialprogrammen in Oman fallen nicht unter das Gebot der Inländerbehandlung.
Das Bestehen eines Investitionsförderungs- und schutzvertrages ist auch grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Investitionsgarantien des Bundes gegen politische Risiken. Derzeit bestehen drei Garantien für Unternehmen des Baugewerbes in Höhe von 3,29 Mio. ¤.
Weitere Informationen zu den Investitionsförderungs- und schutzverträgen sowie zu den Bundesgarantien für Auslandsinvestitionen sind im Internet abrufbar unter: www.agaportal.de