Damit bestätigten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder die Ergebnisse eines Gespräches des Bundeswirtschaftsministeriums mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 13. März 2013.
Bundesminister Dr. Philipp Rösler: "Der bedarfsgerechte Ausbau der Stromnetze ist zentrale Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende und eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat dafür in den vergangenen Monaten wegweisende Vorschläge vorgelegt, um die Planungs- und Genehmigungsverfahren für die wichtigsten Höchstspannungsleitungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Länder diesen Vorschlägen heute zugestimmt haben."
Kernstück der Regelungen ist die Bündelung von Planungs- und Genehmigungszuständigkeiten für wichtige länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen bei der Bundesnetzagentur. Damit ist für diese Vorhaben zukünftig eine zentrale Behörde zuständig. Das Nebeneinander verschiedener Länderzuständigkeiten für ein und dieselbe länderübergreifende Trasse wird vermieden. So können Synergien genutzt und Doppelprüfungen, Informationsverluste oder sonstige Brüche zeitlicher bzw. organisatorischer Art vermieden werden.