Den Rechtsrahmen zur Interoperabilität von Fernsehgeräten gibt das Telekommunikationsgesetz (TKG) vor. Um der fortlaufenden Entwicklung neuer Technologien im Bereich des Rundfunks (z.B. die Verbreitung von Rundfunkinhalten über das Internet (IPTV)) Rechnung zu tragen, muss dieser gesetzliche Rahmen angepasst werden. Hier sollen die Erkenntnisse der Studie einfließen, um die Einführung innovativer Technologien zu fördern, sowie den Wettbewerb und die Verbraucherrechte zu stärken. Die Studie mit dem Titel "Sicherung der Interoperabilität als Ziel der Regulierung der Rundfunkübertragung" wurde nun vom BMWi veröffentlicht und kann auf der Internetseite des Ministeriums kostenlos heruntergeladen werden.
Sicherung der Interoperabilität als Ziel der Regulierung der Rundfunkübertragung
Den Rechtsrahmen zur Interoperabilität von Fernsehgeräten gibt das Telekommunikationsgesetz (TKG) vor. Um der fortlaufenden Entwicklung neuer Technologien im Bereich des Rundfunks (z.B. die Verbreitung von Rundfunkinhalten über das Internet (IPTV)) Rechnung zu tragen, muss dieser gesetzliche Rahmen angepasst werden. Hier sollen die Erkenntnisse der Studie einfließen, um die Einführung innovativer Technologien zu fördern, sowie den Wettbewerb und die Verbraucherrechte zu stärken. Die Studie mit dem Titel "Sicherung der Interoperabilität als Ziel der Regulierung der Rundfunkübertragung" wurde nun vom BMWi veröffentlicht und kann auf der Internetseite des Ministeriums kostenlos heruntergeladen werden.