Weitgehend Einigkeit herrschte im Rat und mit der Kommission über die Zielsetzung des Reformpakets sowie über die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung des Rechtsrahmens im Hinblick auf Effizienzsteigerungen, Verfahrensvereinfachungen sowie der Verbesserung der Sicherheitsanforderungen und des Verbraucherschutzes.
Große Skepsis bestand bei einer Vielzahl von Mitgliedstaaten aber hinsichtlich der vorgeschlagenen Instrumente zur Erreichung dieser Ziele. Staatssekretär Pfaffenbach sprach sich entschieden gegen eine weitere Zentralisierung der Kompetenzen in Brüssel aus: "Wir brauchen eine effiziente und zeitnahe Regulierung dort, wo sie aktuell noch notwendig ist. Eine neue europäische zentrale Bürokratie, die die Unterschiede der nationalen Kommunikationsmärkte nicht hinreichend berücksichtigen kann, hilft hier nicht, sondern schadet nur", so Pfaffenbach.
Eine sachliche Rechtfertigung für eine neue europäische Agentur oder eine Ausweitung der Veto-Rechte der Kommission auf Regulierungsmaßnahmen ist nach Ansicht von Staatssekretär Pfaffenbach nicht erkennbar. "Ein einheitlicher Binnenmarkt erfordert gleiche Rahmenbedingungen, keine identischen Regulierungsmaßnahmen", so Pfaffenbach. Unterschiede in der Regulierung der einzelnen Mitgliedstaaten seien bei unterschiedlichen Bedürfnissen der national geprägten Tk-Märkten durchaus gerechtfertigt und sollten als Pluralismus in der Regulierung und als Chance für einen Lernprozess verstanden werden.
Die weitreichenden institutionellen Vorschläge der Kommission seien nicht mit dem Gebot der Subsidiarität, des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung ("better regulation") vereinbar und stoßen daher bei vielen Mitgliedstaaten, aber auch Unternehmen auf erhebliche Kritik. Dies haben bereits im Vorfeld der Ratstagung die TK-Minister aus Spanien, Polen, Niederlande, Tschechien, Slowakei, Zypern, Malta und Deutschland in einem gemeinsamen Brief an Frau Reding zum Ausdruck gebracht. Im Fokus der Debatte sollten danach weniger institutionelle Änderungen als vielmehr die Frage stehen, ob und in welchem Umfang die sektorspezifische Regulierung weiter gerechtfertigt ist und wie ein Übergang ins allgemeine Wettbewerbsrecht erfolgen könne. "Jetzt Signale zu setzen, die die sektorspezifische Regulierung auf Jahre hin perpetuieren, halte ich für falsch", sagte Pfaffenbach.