Auf Grund der Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer Gegenstände, also auch von Silvesterfeuerwerk, ist in Zukunft nur noch eine Zulassung für die gesamte Europäische Union erforderlich. Damit sollen Handelsschranken abgebaut und zu einer Vereinheitlichung des Sicherheitsniveaus pyrotechnischer Gegenstände in Europa beigetragen werden. Fachleute der BAM haben die europäische Richtlinie maßgeblich mit erarbeitet. Die Umsetzung in nationales Recht wurde mit dem vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes realisiert, das am 1. Oktober 2009 in Kraft trat. Durch die Gesetzesänderung werden die Aufgaben der BAM im Bereich der Pyrotechnik erweitert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit der Gesetzesänderung auch die im Sprengstoffgesetz festgelegten Aufgaben der BAM aktualisiert. So wurden diese um den Wissens- und Technologietransfer erweitert und Forschung und Entwicklung auf den Arbeitsgebieten ist nun explizit genannt. Die BAM führt gemäß ihrer Leitlinie "Sicherheit in Technik und Chemie" Forschung und Entwicklung durch, bietet wissenschaftlichtechnische Dienstleistungen an und berät und unterstützt die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft.