"Mit der Novellierung des Gesetzes verbessern wir die Innovationsfähigkeit in einem der wichtigsten Sektoren unserer Volkswirtschaft und schaffen zusätzliche Wachstumsimpulse", so Wöhrl. Mit den Neuregelungen solle sichergestellt werden, dass Anreize für die Erschließung neuer Märkte erhalten bleiben, mit entsprechenden Wohlfahrtssteigerungen für die Verbraucher.
Der neue Regulierungsrahmen ermöglicht unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben ein Vorpreschen findiger und innovativer Unternehmen in neue Märkte, ohne dabei wettbewerbliche Verwerfungen zuzulassen. "Das Gesetz schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen Innovationsförderung und Wettbewerbssicherung. Ob und wie neue Märkte reguliert werden, entscheidet allein die hierfür zuständige Bundesnetzagentur", so Wöhrl.
Mit dem Ziel, mehr Transparenz für den Verbraucher zu schaffen und den Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern zu bekämpfen, werden mit der Gesetzesnovelle die Vorgaben für Preisansagen und Preisanzeigen verbessert und die Eingriffsbefugnisse der Bundesnetzagentur gestärkt.
"Das Gesetz stärkt die Verbraucherrechte im Telekommunikationssektor und schützt insbesondere jugendliche Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer schnellen Überschuldung bei der Inanspruchnahme von Mobilfunkdiensten. Wir stärken so das Vertrauen der Verbraucher in elektronische Dienstleistungen und unterstützen damit die Entwicklung innovativer Mehrwertdienste", so die Staatssekretärin.
Das Gesetz muss noch abschließend im Bundesrat beraten werden.