Der Geschäftsführer des FVH, Gerolf Bücheler, kommentiert: „Es ist erfreulich zu sehen, dass die Luftqualität in Deutschland so gut ist wie noch nie. Für die weitere Reduzierung von Luftschadstoffen gilt es dort anzusetzen, wo die größten Minderungen mit den geringsten Kosten erzielt werden können. Das sehen wir im aktuellen Entwurf des Luftreinhalteprogramms nicht umgesetzt und vermissen die Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Geplante Maßnahmen zur Emissionsreduktion müssen auf ihre Verhältnismäßigkeit in Hinblick auf Kosten und Nutzen geprüft und bewertet werden. Dafür gibt es eine gesetzliche Pflicht, über die sich das BMUV nicht hinwegsetzen darf.“ Der Entwurf des Programms sieht u.a. eine Novellierung der 17. BImSchV und eine Aufhebung bisheriger Erleichterungen für kleinere und mittelgroße Altholzanlagen vor. Dies würde die Anlagen mit hohen Investitions- und Nachrüstkosten für spezielle Rauchgas-Entstickungsanlagen belasten, die damit die Wirtschaftlichkeit der Anlagen bedrohen.
Bücheler sieht aber auch an anderen Stellen des Programms Bedarf für Nachbesserungen, wie z.B. bei der geplanten Absenkung des Staubgrenzwertes bei Festbrennstoffkesseln auf 2,5 mg/m3: „Solche Werte können nur unter Einsatz qualitativ hochwertiger, rindenfreier Holzhackschnitzel eingehalten werden. Dies widerspricht dem ausdrücklichen Ziel der Bundesregierung, dass zur Stärkung der Kaskadennutzung zunehmend geringere Brennstoffqualitäten mit höherem Rinden- oder Fremdstoffanteil in der energetischen Verwertung eingesetzt und höherwertige Sortimente vorrangig stofflich verwertet werden. Entsprechend sollten im Sinne einer kohärenten Politik für schlechte Brennstoffqualitäten auch niedrigere Anforderungen an die Staubemissionen gelten“.
Die Stellungnahme des FVH zum Entwurf des 2. NLRP können Sie hier herunterladen.